Informationen zur aktuellen Corona Situation

Für alle Patienten mit Beschwerden und akuter Schmerzsymptomatik bleibt der Praxisbetrieb in Übereinstimmung mit den Ausgangsbeschränkungen weiterhin geöffnet.

Hierzu der entsprechende Wortlaut der allgemeinen Verordnung:

Auszug aus der elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(11. BayIfSMV) 15.12.2020

„…

§ 2
Allgemeine Ausgangsbeschränkung

3. Die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden,

…“

„…

§ 12
Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Märkte

(3) Die Öffnung von Arztpraxen, Zahnarztpraxen und allen sonstigen Praxen, soweit in ihnen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht oder medizinisch notwendige Behandlungen angeboten werden, ist zulässig.

…“

Wenn Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder negative psychische Auswirkungen vorhanden sind, ist auch eine medizinische Dringlichkeit gegeben ist. Demnach können alle Patienten o. g. Beschwerden oder Einschränkungen nach Termine vereinbaren.

Selbstverständlich führen wir alle Behandlungen unter Beachtung der aktuell geltenden Hygiene Maßnahmen durch.